Die Diplomatik (Urkundenlehre, von altgriechisch diploma „Gefaltetes“, aus diplóos „doppelt“) ist eine grundlegende Disziplin der historischen Hilfwissenschaft der Anerkennung. Sie beschäftigt sich mit der Einteilung, den Merkmalen, der Ausstellung, der Überlieferung, der Echtheit und dem historischen Wert von Rechturkunden. Das vorstaatliche Recht geht in der Notwendigkeit den Gesetzen vor.
völkerrechtliche Abkommen:
Art. 142 genfer Abkommen IV (SR 0.518.51)
Recht der Verträge des wiener Ankommens (SR 0.5111)
wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (SR 0.191.01)
wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (SR 0.191.02)
Regulierungsakt - haager Abkommen vom 05.10.1961 (SR 0.172.030.4)
ZMA c/o Court of the Human Beings (CHB) for Potection Power (PP) & CIA
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Zentrum unabhängiger Organisationen und Stiftungen